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Seine Werte sollte man kennen

Ein hoher Cholesterinspiegel im Blut gehört zu den wichtigsten Risikofaktoren für Herzkreislaufkrankheiten. Die Bestimmung der Blutfette ist ein wichtiger Schritt in der Abschätzung des individuellen Risikos. Jeder sollte daher seine Blutfettwerte kennen.

Regelmäßige Kontrollen
Regelmäßige Kontrollen der Risikofaktoren sind wichtig! Die Blutfette sollten ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre gemessen werden (das zahlt die Krankenkasse im Rahmen des Gesundheits-Check-up). Dazu gehören Gesamt-, LDL- und HDL-Cholesterin sowie die Triglyzeride.

Welcher Zielwert für das als Risikofaktor besonders wichtige LDL-Cholesterin angestrebt werden sollte – ob durch Lebensstiländerung allein oder mit Medikamenten –, richtet sich nach dem individuellen Risiko.

Sowohl die Angaben der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung von Fettstoffwechselstörungen und ihren Folgeerkrankungen (kurz Lipid-Liga e.V.) als auch die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. beziehen sich dabei auf die Anzahl und Art der vorhandenen zusätzlichen Risikofaktoren.

RisikokategorieZielwert für LDL-Cholesterin in mg/dl (mmol/l)**
 
KHK und KHK-Risikoäquivalente* < 100 mg /dl (2,6 mmol/l)
optional < 70 mg/dl (1,8 mmol/l)
Zwei oder mehr zusätzliche Risikofaktoren< 130 mg/dl (3,4 mmol/l)
Kein bis ein zusätzlicher Risikofaktor< 160 mg/dl (4,1 mmol/l)
* KHK = Koronare Herzkrankheit; KHK-Risikoäquivalente = z.B. periphere arterielle Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus Typ 2 (Zuckerkrankheit)
** mg/dl = Milligram pro Deziliter; mmol/l = Millimol pro Liter

Als zusätzliche Risikofaktoren gelten hierbei laut der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V.:
Alter (Männer > 45 Jahre, Frauen > 55 Jahre oder postmenopausal)
Hypertonie (Bluthochdruck)
Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
Rauchen
HDL-Cholesterin < 40 mg/dl (1,0 mmol/l)
Familienvorgeschichte für eine koronare Herzkrankheit bei Verwandten ersten Grades (Eltern, Geschwister; bei männlichen Verwandten < 55 Jahre, bei weiblichen Verwandten < 65 Jahre)
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